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In der 20. Tagung des Volks-Reichstages die am 24.03.2012 stattfand, mußte in Anwesenheit des amtierenden Vizepräsidenten festgestellt werden, daß der bisherige Präsident sein Amt nicht mehr ausführen kann.
Das Jahr 2011 konnte mit der 18. Tagung des Volks-Reichstages abgeschlossen werden, dem Präsidium dein Dank.
In der 14. Tagung des Volks-Reichstages die am 27.08.2011 stattfand, wurde der neue Präsident gewählt. Somit ist seit dieser 14. Tagung das Präsidium des Volks-Reichstages komplett.
In der 13. Tagung des Volks-Reichstages die am 30.07.2011 stattfand, wurde der Vizepräsident gewählt, der mit dieser Tagung die Aufgaben des Präsidenten übernahme, da der bisherige Präsident aus zeitlichen Gründen sein Amt niederlegen mußte.
In der 31. Tagung des Volks-Bundesrathes die am 29.04.2011 stattfand, wurde der erneut angesetzten 09. Tagung des Volks-Reichstages für den 30.04.2011 die Zustimmung erteilt. Somit konnte sich der Volks-Reichstag wieder aus eigener Kraft aktivieren. Mit der Wahl eines Präsidenten des Volks-Reichstages konnten die anwesenden Delegierten des Volks-Reichstages am 30.04.2011 sich gemäß der Verfassung als rechtsfähig darstellen.
Der Volks-Bundesrath mußte in seiner 27. Tagung, am 27.11.2010 feststellen lassen, daß der Volks-Reichtag handlungsunfähig geworden ist, seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann und sich im kommenden Jahr neu bilden muß. Dies bedeutet, daß auch das Präsidium des Volks-Reichstag nicht mehr zur Verfügung steht bzw. neu gewählt werden muß.
Wichtige Mitteilung:
Die Tagungen des Volks-Reichstag vom 23. Mai 2010, 20. Juni 2010 und 27. Juni 2010 sind mit Erkennung und einstimmiger Bestätigung durch die 24. Tagung des Volks-Bundesrath als NICHTIG und UNGÜLTIG erklärt worden - sie sind Neu anzusetzen. Alle in den betreffenden Tagungen zugestimmten Beschlüsse, Zustimmungen, Ernennungen, und Gesetze, sind somit ohne Wirkung und müssen erneut abgestimmt werden.
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